Aktuelle Mitteilungen für unsere Patienten

Maskenpflicht in Arztpraxen | Praxis

Bitte tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske in unseren Praxisräumen.

Liebe Patienten,

ab dem 01. Oktober gilt in Deutschland eine vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen.

Aus diesem Grund, möchten wir Sie bitten, während Ihres gesamten Aufenthaltes in unseren Praxisräumen eine FFP2-Maske zu tragen. Vielen Dank.

Erfahren Sie mehr zum COVID-19-Schutzgesetz und den Länderstufenkonzepten von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Ihr Praxisteam