Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führt halbjährlich Befragungen zu gesundheitlichen Verbraucherthemen bei 1.000 Privatpersonen durch. Im aktuellen Ergebnisbericht heißt es, dass über die Hälfte der Befragten ab einem Alter von 16 Jahren ein großes Interesse an Gesundheitsfragen hat und fast 80 % betonen, wie wichtig ihnen entsprechende wissenschaftlich gesicherte Informationen dazu sind, die vom Staat angeboten werden sollten.
In der Rangliste der wichtigsten gesundheitlichen Risiken gaben die meisten an, dass ihnen bestimmte Nährstoffe wie Zucker, Fett und Salz am meisten Sorge bereiten. Auf dem zweiten Platz der „Sorgenliste“ stehen die möglichen negativen Auswirkungen einer ungesunden Lebensweise. An Platz „Drei“ lassen sich die Risiken wiederfinden, die von unerwünschten Inhaltsstoffen und vom Rauchen ausgehen. Hier machen sich die Befragten vor allem Sorge darüber, dass sie darüber nicht ausreichend und angemessen informiert werden.
Grundsätzlich stuft über die Hälfte der befragten Verbraucher unsere Lebensmittel als „sicher“ ein.
Das größte Vertrauen in Sachen Verbraucherinformation wird mit 71 % den Verbraucherzentralen und vergleichbaren unabhängigen Organisationen zugesprochen. Aber auch die neutralen Bereiche der Wissenschaft genießen bei 69 % der Befragten größtes Vertrauen. Behörden, Ministerien und Nichtregierungsorganisationen wird zu je 30 % vertraut, wobei öffentliche Portale aus der Medienbranche, der Politik und Wirtschaft lediglich 20 % der Verbraucher ausreichend vertrauenswürdig erscheinen.
Um herauszufinden, wie sensibel die Verbraucher über bestimmte, aktuell sehr brisante Themen informiert sind, wurden die Teilnehmer unter anderem bezüglich des sogenannten Bisphenol A (BPA) interviewt. Ihm wird eine ungesunde, hormonähnliche Eigenschaft nachgesagt, dennoch ist er in zahlreichen Alltagsgegenständen wie Plastikflaschen, Konserven oder Spielsachen enthalten. Überraschenderweise war nur 29 % der Befragten diese Verbindung überhaupt bekannt und 93 % wünschten sich diesbezüglich mehr Verbraucherinformationen.
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2/2022
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